Was ist die Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist ein Verfahren zur Schuldenregulierung, das für Unternehmen, Selbstständige und ehemalige Selbstständige mit komplexen Vermögensverhältnissen gilt. Sie unterscheidet sich von der Verbraucherinsolvenz, die für Privatpersonen vorgesehen ist.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Insolvenzgericht. Dieses prüft, ob die Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz vorliegen. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, um das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwerten und die Gläubiger anteilig zu befriedigen.
Dauer
Die Dauer des Regelinsolvenzverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Komplexität der Vermögenslage und der Kooperationsbereitschaft des Schuldners. Üblicherweise gliedert sich die Insolvenz in zwei Phasen:
- Insolvenzverfahren: Es dauert in der Regel mehrere Monate bis etwa ein Jahr. Während dieser Phase wird das Vermögen verwertet.
- Wohlverhaltensphase: Nach dem Abschluss des Verwertungsverfahrens folgt die Wohlverhaltensphase soweit durch den Schuldner beantragt und nicht zurückgewiesen (natürliche Personen) oder versagt, die früher bis zu 6 Jahre dauerte, aber seit einer Gesetzesänderung (2021) auf 3 Jahre verkürzt wurde.
Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten. Dazu gehören:
- Ausübung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit (oder Bemühen um Arbeit).
- Abgabe von pfändbaren Einkommensteilen an den Insolvenzverwalter.
- Anzeige von Änderungen in den Vermögensverhältnissen.
Am Ende der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Diese bedeutet, dass der Schuldner von seinen verbliebenen Schulden befreit wird, auch wenn die Gläubiger nicht vollständig befriedigt werden konnten. Dies ermöglicht dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neustart.