Insolvenzverfahren

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist gerichtliches Verfahren, das dazu dient, das Vermögen von zahlungsunfähigen Schuldnern gerecht auf alle Gläubiger aufzuteilen. Um die Gläubiger gleichermaßen zu befriedigen, wird das gesamte pfändbare Vermögen als Insolvenzmasse herangezogen. Schuldner können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein.

Die häufigsten Gründe für ein Insolvenzverfahren sind:

  • Zahlungsunfähigkeit,
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit und
  • Überschuldung.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Das Insolvenzverfahren ist ein langer und komplizierter Prozess. Man könnte es aber auf folgende 4 Schritte herunterbrechen:

  1. Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Gericht gestellt.
  2. Nach Prüfung des Antrages eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.
  3. Der/Die Insolvenzverwalter/-in wird bestellt. Dieser kümmert sich um die Verwaltung und Verteilung des Vermögens.
  4. Das Verfahren wird beendet. Ggf. erfolgt eine Restschuldbefreiung.

Mehr zur Restschuldbefreiung finden Sie hier.

Was haben Schuldner für Vorteile bei einem Insolvenzverfahren?

  • Nach wenigen Jahren ist man schuldenfrei und erhält einen finanziellen Neustart.
  • Pfändungen fallen mit Eröffnung der Insolvenz weg.
  • Es kann kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
  • Trotz Insolvenz verfügen Schuldner über Ihr Geld bis zur Pfändungsfreigrenze.

Was haben Schuldner für Nachteile bei einem Insolvenzverfahren?

  • Der Arbeitgeber muss informiert werden.
  • Die Insolvenz kann öffentlich eingesehen werden.
  • Es sind keine Ratenkäufe, Dispositionskredite oder Kreditkarten möglich.
  • Insolvenz wird als Negativmerkmal bei der Schufa und anderen Auskunfteien eingetragen. Wohnung- oder Vertragswechsel werden schwierig.

Es fallen zusätzliche Verfahrenskosten an.

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