Was ist die Insolvenzanfechtung?
Die Insolvenzanfechtung ist ein Mittel des Insolvenzrechts. Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Vermögensverfügungen des Schuldners vor der Insolvenz rückgängig zu machen. Ziel ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger und die Verhinderung von ungerechtfertigten Vorteilen.
Anfechtbar sind z. B. Zahlungen, Schenkungen oder Vermögensverschiebungen kurz vor der Insolvenz. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 129 ff. der Insolvenzordnung (InsO). Häufige Anfechtungsgründe sind unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) oder Handlungen mit Gläubigerbenachteiligung (§ 133 InsO).
Durch die Anfechtung wird Vermögen zurückgeführt, um es gerecht unter den Gläubigern zu verteilen.
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