Inkassovollmacht

Was ist eine Inkassovollmacht? 

Die Inkassovollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis, die eine Person oder ein Unternehmen einer anderen Person oder Organisation (z. B. einem Inkassobüro) erteilt. Mit dieser Vollmacht darf der Bevollmächtigte im Namen des Auftraggebers offene Geldforderungen einziehen. 

Beispiel: Wenn ein Kunde nicht zahlt, kann ein Unternehmen einem Inkassobüro die Inkassovollmacht geben. Das Inkassobüro darf dann den säumigen Kunden anschreiben, Zahlung verlangen und, falls nötig, weitere rechtliche Schritte einleiten. 

Die Inkassovollmacht ist wichtig, damit das Inkassobüro rechtlich befugt ist, im Namen des Auftraggebers zu handeln. 

Merkmale

Die Merkmale einer Inkassovollmacht sind: 

  1. Schriftform: Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, um rechtlich wirksam zu sein. 
  2. Bevollmächtigter: Die Vollmacht ermächtigt eine dritte Person oder ein Inkassobüro, Forderungen im Namen des Vollmachtgebers einzutreiben. 
  3. Eingeschränkte Befugnis: Die Vollmacht ist in der Regel auf das Inkasso (Forderungseinzug) beschränkt, es sei denn, sie wird ausdrücklich erweitert. 
  4. Geltungsbereich: Sie gilt nur für die spezifische Forderung oder die darin genannte Forderungsliste. 
  5. Rechtliche Handlungen: Der Bevollmächtigte darf rechtliche Schritte einleiten, wie Mahnungen verschicken, Zahlungen annehmen oder gerichtliche Verfahren einleiten. 
  6. Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Inkassovollmacht jederzeit widerrufen, solange der Bevollmächtigte keine rechtlichen Schritte unternommen hat, die den Widerruf beeinträchtigen. 

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