Was sind Gerichtskosten?
Im Rahmen eines Gerichtsprozesses fallen die sogenannten Gerichtskosten an. Diese müssen entweder von den Parteien selbst (Kläger und Beklagter) oder vom Staat gezahlt.
Man unterscheidet zudem folgende Kosten:
Gerichtsgebühren: Diese Kosten werden erhoben, um das Gericht nutzen du dürfen. Wie hoch diese sind, hängt in der Regel von der Höhe und der Art des Streites ab. Es gilt also: Je höher der Streitwert, desto höher die Gerichtsgebühren.
Auslagen / zusätzliche Kosten: Diese Kosten fallen während des Verfahrens beispielsweise für Zeugen, Experten, Dolmetschern an.
Anwaltskosten: Diese Kosten zahlt man für die Arbeit eines Anwaltes, der eine der Parteien vor Gericht vertritt.
Wer zahlt die Kosten?
Wird keine Vergleichsvereinbarung geschlossen oder eine Kostenteilung vom Gericht angeordnet, zahlt in der Regel die Partei die Gerichtskosten, die den Fall verloren hat.
Ausnahme Prozesskostenhilfe: Kann man sich die entstandenen Gerichtskosten nicht leisten, besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe. Dann zahlt der Staat die Kosten ganz oder teilweise.