Durchgriffshaftung

Was ist Durchgriffshaftung? 

Die Durchgriffshaftung bedeutet, dass Personen, die eigentlich durch eine Firma oder Gesellschaft (z. B. eine GmbH) vor persönlicher Haftung geschützt sind, ausnahmsweise doch mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden der Firma haften müssen. 

Bedeutung

Normalerweise haftet bei einer GmbH oder AG nur die Firma selbst mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter sind rechtlich von der Firma getrennt und haften nicht persönlich. Doch in besonderen Fällen, wenn diese Trennung absichtlich oder grob fahrlässig missbraucht wird, kann das Gesetz diese Schutzfunktion durchbrechen. 

Typische Anwendungsfälle 

Die Durchgriffshaftung kommt zum Beispiel vor, wenn: 

  1. Vermögensvermischung: Gesellschafter nutzen das Geld der Firma für private Zwecke, ohne sauber zu trennen. 
  2. Unterkapitalisierung: Die Gesellschaft wird von Anfang an mit viel zu wenig Geld ausgestattet, um ihre Schulden zahlen zu können. 
  3. Rechtsformmissbrauch: Die Gesellschaft wird genutzt, um gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zu umgehen. 
  4. Existenzvernichtungshaftung: Gesellschafter nehmen bewusst Geld oder Werte aus der Firma, sodass diese zahlungsunfähig wird. 

Was bedeutet das für die Betroffenen? 

Wenn die Durchgriffshaftung greift, müssen die Gesellschafter oder hinter der Firma stehenden Personen mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Firma einstehen. 

Kurz gesagt: Die Durchgriffshaftung sorgt dafür, dass niemand die Trennung zwischen Firma und Privatperson unfair ausnutzt, um sich vor Verantwortung zu drücken.

Disclaimer:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Inhalt dieser Website eine unverbindliche Information darstellt und kein Ersatz für eine auf Ihre persönlichen Umstände bezogene Rechtsberatung ist. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann nicht übernommen werden.

Autoren

Geben Sie uns Ihr Feedback

Geben Sie uns Ihr Feedback.