Aussonderung

Was ist die Aussonderung?

Die Aussonderung ist ein rechtlicher Begriff, der vor allem im Insolvenzrecht und im Sachenrecht Anwendung findet. Sie bezeichnet den Prozess, bei dem bestimmte Vermögenswerte oder Rechte aus der Insolvenzmasse oder dem gemeinschaftlichen Besitz herausgelöst werden, weil der Betroffene weiterhin darüber verfügen darf. 

Im Insolvenzrecht wird die Aussonderung oft im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rückgabe von Vermögenswerten verwendet, die nicht zur Insolvenzmasse gehören, etwa weil sie einem Dritten (z. B. einem Mieter oder einem Eigentümer) zustehen. In solchen Fällen muss derjenige, der die Aussonderung beantragt, nachweisen, dass das betreffende Gut ihm gehört. 

Berechtigung zur Aussonderung

Die Berechtigung zur Aussonderung bezieht sich auf das Recht einer Person oder eines Unternehmens, bestimmte Vermögenswerte oder Rechte aus einer Gemeinschaftsmasse, wie etwa einer Insolvenzmasse, herauszunehmen. Diese Berechtigung wird meist durch rechtliche Grundlagen wie Eigentum, vertragliche Vereinbarungen oder spezifische gesetzliche Bestimmungen gestützt. 

Der Insolvenzverwalter verwaltet die Insolvenzmasse, jedoch können bestimmte Vermögenswerte durch Aussonderung wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden, wenn dieser nachweisen kann, dass er der rechtmäßige Eigentümer des betreffenden Gutes ist. Dies gilt zum Beispiel für Sachen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören, weil sie nicht im Besitz des Schuldners sind oder das Eigentum vertraglich nicht übertragen wurde. 

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