Außergerichtlicher Vergleich vs. Vergleich bei Gericht

Außergerichtlicher Vergleich: 

  • Ein Vergleich im rechtlichen Sinne ist eine vertragliche Einigung zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch die ein Streit oder eine Unsicherheit beigelegt wird. 
  • Der Vergleich beruht auf gegenseitigem Nachgeben, das heißt, beide Seiten verzichten teilweise auf ihre ursprünglichen Ansprüche. 
  • Dieser Vergleich kann außergerichtlich (ohne Beteiligung eines Gerichts) oder gerichtlich erfolgen. 

Vergleich bei Gericht: 

  • Ein gerichtlicher Vergleich ist eine spezielle Form des Vergleichs, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zustande kommt. 
  • Er wird protokolliert und ist ein gerichtlich gebilligter Vertrag, der dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil hat. 
  • Der Vorteil: Ein solcher Vergleich ist rechtlich verbindlich und sofort vollstreckbar. 

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