Abtretungserklärung

Was ist die Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung ist ein Vertrag, der es einem Gläubiger ermöglicht, seine Ansprüche gegen einen Schuldner an eine dritte Partei zu übergeben. Dieser Vorgang wird rechtlich als Abtretung oder Zession bezeichnet.

Solch ein Vorgang findet Anwendung, wenn Forderungen verkauft, zur Sicherheit übertragen oder Schulden reguliert werden sollen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind im § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

 Formvorschriften

Für die Wirksamkeit der Abtretung ist es erforderlich, dass sie vertraglich vereinbart wird. Der Schuldner muss zwar nicht zustimmen, sollte jedoch über die Abtretung in Kenntnis gesetzt werden.

Um rechtskräftig zu sein, muss eine Abtretungserklärung präzise Angaben zur Forderung, den beteiligten Parteien und eine ausdrückliche Abtretungserklärung enthalten.

Bei einer unzulässigen Abtretungserklärung, also einer Abtretung, die nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, ist die Übertragung der Forderung nicht wirksam. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) weiterhin der Inhaber der Forderung bleibt und der Dritte (Zessionar) keine rechtlichen Ansprüche darauf erlangt.

Weitere Infos zum Thema Abtretung finden Sie hier.

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