Absonderung

Was ist Absonderung?

Im Insolvenz- und Inkassorecht bezieht sich der Begriff Absonderung auf das Vorzugsrecht eines Gläubigers, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bevorzugt bedient zu werden. Dies ist in den §§ 49 bis 52 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt.

Ein solches Absonderungsrecht kann beispielsweise durch eine Hypothek, Grundschuld, Pfandrechte oder eine Sicherungsübereignung entstehen. Der Absonderungsberechtigte hat das Recht, den Erlös aus der Verwertung eines bestimmten Vermögensgegenstands bis zur Höhe seiner gesicherten Forderung zu erhalten. Sollte der Erlös die gesicherte Forderung übersteigen, wird der überschüssige Betrag der Insolvenzmasse zugeführt.

 Wie funktioniert die Verwertung von Gegenständen in einem Insolvenzverfahren?

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Vermögenswerte des Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen.

  1. Zusammenstellung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter ermittelt alle pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners, wie Immobilien, Fahrzeuge, Bankguthaben und andere wertvolle Gegenstände.
  2. Bewertung der Vermögenswerte: Diese Gegenstände werden bewertet, um ihren Marktwert zu bestimmen und den bestmöglichen Preis bei der Verwertung zu erzielen.
  3. Verkauf der Vermögenswerte: Die Verwertung erfolgt durch verschiedene Methoden, wie öffentliche Versteigerungen, freihändigen Verkauf oder Auktionen. Der Erlös aus diesen Verkäufen fließt in die Insolvenzmasse.
  4. Verteilung des Erlöses: Der Erlös wird nach einer festgelegten Rangfolge an die Gläubiger verteilt. Gläubiger mit Absonderungsrechten, wie Pfandrechten oder Hypotheken, werden bevorzugt bedient.
  5. Freigabe unpfändbarer Gegenstände: Bestimmte Gegenstände, die für den Schuldner und seine Familie notwendig sind, wie Haushaltsgegenstände oder beruflich benötigte Werkzeuge, werden nicht verwertet.

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