Mehrwertsteuer-Senkung zum 01.07.2020 zu Ihren Gunsten

Aktuelles

Infolge der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, um den Konsum in der Bundesrepublik Deutschland anzukurbeln. Eine Maßnahme betrifft die befristete Mehrwertsteuer-Senkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Dabei sinkt die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, also um 3 Prozentpunkte.

Mahnalarm gibt diese Senkung um 3 Prozentpunkte direkt an seine Kunden weiter!

Mahnen Sie jetzt mit dem Zahlungsbeschleuniger!

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

Geben Sie uns Ihr Feedback

Geben Sie uns Ihr Feedback.

Wir machen aus Mahnungen Zahlungen.

Einfach und wirkungsvoll Mahnungen schreiben und versenden.

Nutzer fragten auch:

Welche Angaben gehören in eine Mahnung?

Mahnung schreiben
Wenn Sie und Ihr Unternehmen Ihre Leistung erbracht haben, die Zahlung Ihrer Kunden jedoch ausbleibt, kann dies im schlimmsten Fall…

Die Zahlungsfrist: alles, was Sie wissen sollten

Zahlungserinnerung
Inhaltsverzeichnis: Zahlungsfrist Forderungsmanagement Factoring Auch wenn Zahlungsziel und Zahlungsfrist oftmals synonym verwendet werden, so haben die Begriffe eigenständige Bedeutungen. Denn…

Wer darf Mahnungen schreiben?

Mahnung schreiben
Wer hat das Recht, zu mahnen? Jeder Anspruchsteller (Gläubiger) einer geldlichen Forderung darf durch ein schriftliches Mahnschreiben seine Ansprüche gegenüber…