Was ist der Eigentumsvorbehalt?
Kann ein Käufer den Kaufpreis nicht sofort vollständig bezahlen, erhält aber dennoch sofort die Ware, hat der Verkäufer gem. § 449 Abs. 1 BGB das Recht sich sein Eigentum vorzubehalten.
Das bedeutet, solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig zahlt, bleibt er nur Besitzer der beweglichen Sache und der Verkäufer Eigentümer.
Arten des Eigentumsvorbehalt
- Einfacher Eigentumsvorbehalt
- Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
- Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt