Eigentumsvorbehalt

Was ist der Eigentumsvorbehalt?

Kann ein Käufer den Kaufpreis nicht sofort vollständig bezahlen, erhält aber dennoch sofort die Ware, hat der Verkäufer gem. § 449 Abs. 1 BGB das Recht sich sein Eigentum vorzubehalten.

Das bedeutet, solange der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig zahlt, bleibt er nur Besitzer der beweglichen Sache und der Verkäufer Eigentümer.

Arten des Eigentumsvorbehalt

  • Einfacher Eigentumsvorbehalt
  • Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
  • Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Disclaimer:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Inhalt dieser Website eine unverbindliche Information darstellt und kein Ersatz für eine auf Ihre persönlichen Umstände bezogene Rechtsberatung ist. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann nicht übernommen werden.

Autor

Geben Sie uns Ihr Feedback

Geben Sie uns Ihr Feedback.