Anfechtung

Was ist eine Anfechtung?

Anfechtung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der ein juristisches Rechtsmittel beschreibt. Es ermöglicht, gegen Gerichtsurteile, Verwaltungsentscheidungen oder Rechtshandlung vorzugehen, um diese aufzuheben oder für nichtig zu erklären.

Die Anfechtung erfolgt durch eine Anfechtungserklärung gegenüber dem Vertragspartner. Als Anfechtungsgründe gelten Irrtum, arglistige Täuschung oder Drohung.

Gesetzliche Regelung

Die festgelegten Gründe für eine Anfechtung finden sich in den §§ 119, 120, 123 BGB und §§ 130 ff. InsO. Wenn eine Anfechtung erfolgreich ist, wird das betroffene Rechtsgeschäft gemäß § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend als ungültig betrachtet. Das bedeutet, dass das Geschäft so behandelt wird, als wäre es nie zustande gekommen.

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