Wie erkennt man seriöse Inkassounternehmen?

Aktuelles, Inkasso

Was machen Inkassounternehmen?

Inkasso ist eine registrierungspflichtige Tätigkeit. Inkassounternehmen sind Rechtsdienstleister. Sie müssen sich vom zuständigen Landes- oder Oberlandesgericht im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen. Für die Registrierung ist mindestens eine s.g. qualifizierte Person zu benennen, welche die erforderliche rechtliche Sachkunde und persönliche Eignung vorweisen muss.
Die Tätigkeit umfasst die Einziehung von Geldforderungen in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung. Die Vertretung in Klageverfahren ist jedoch der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.

Woran erkennt man unseriöse Inkassounternehmen?

Wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, müssen Sie beachten, dass die Frage einer seriösen oder unseriösen Bearbeitung auf Sie zurückfällt. Es ist daher zu empfehlen, bei der Wahl des Dienstleisters Sorgfalt walten zu lassen.

Zunächst sollte das Impressum des Anbieters aufmerksam studiert werden. Werden hier alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen veröffentlich? Wie ist die genaue Firmierung? Wer ist als verantwortlicher Geschäftsführer oder Inhaber angegeben? Sind die Angaben zur Registrierung vorhanden? Prüfen Sie auf jeden Fall im www.Rechtsdienstleistungsregister.de, ob Sie das Unternehmen dort finden.
Sie können das Unternehmen auch mit dem Zusatz „Erfahrungen“ googeln. Finden Sie überdurchschnittlich viele Eintragungen lassen Sie besser die Finger davon.

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Wo und wie finden Sie ein seriöses Inkassounternehmen?

Neben der o.g. Registrierung und einem gesetzeskonformen Impressums gibt es einige Eigenschaften, die auf ein solides und seriöses Unternehmen hinweisen.

  • Bietet das Unternehmen ein umfassendes Leistungsspektrum an? Dazu gehören z.B. eine außergerichtliche Bearbeitung, die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren sowie die Begleitung in der Zwangsvollstreckung. Eine Langzeitbearbeitung von bereits titulierten Forderungen sollte ebenfalls zum Portfolio gehören.
  • Wie ist die Erreichbarkeit des Unternehmens? Rufen Sie doch einfach in der Schuldnerhotline an, wenn Sie die Telefonnummer auf der Internetseite finden. Für Ihre säumigen Kunden sollte der Anbieter ähnlich gut erreichbar sein, wie für Sie als Kunde auch.
  • Ist der Anbieter beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) angeschlossen? Mit einer Verbandszugehörigkeit verpflichtet sich ein Inkassounternehmen zur Einhaltung besonderer Vorgaben. So hat der Verband einen Code of Conduct verankert, der für seriöses und verbraucherfreundliches Inkasso steht.  Eine Verbandszugehörigkeit gilt als Qualitätsmerkmal.
  • Sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch dem Schuldner sollte Transparenz oberstes Gebot sein. Hält der Anbieter den Gläubiger über alle Tätigkeiten auf dem Laufenden? Leistungsfähige Anbieter stellen ihren Auftraggebern auch ein professionelles Portal zur Verfügung, welches die Akteneinsicht, die aktuelle Forderungsaufstellung und vieles andere ermöglicht.
  • Nach vorne hui, nach hinten pfui? Seriöse Inkassounternehmen haben eine vermittelnde und ausgleichende Funktion. Natürlich sind sie dem Auftraggeber gegenüber besonders verpflichtet. Trotzdem respektieren sie die Persönlichkeit des Schuldners mit seiner persönlichen Situation und bleiben in allen Tätigkeiten sachlich und freundlich.

Wie reagieren Sie auf Schreiben von unseriösen Inkassounternehmen?

Grundsätzlich sollten Sie auf jedes Schreiben eines Inkassounternehmens reagieren. Prüfen Sie aber zunächst, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Kennen Sie den Auftraggeber des Inkassounternehmens?
  • Können Sie die benannte Forderung in der Höhe nachvollziehen?
  • Ist aus dem Schreiben  zu erkennen, aus welcher Bestellung/Leistung, bzw. aus welchem Vertrag der Anspruch hergeleitet wurde?
  • Wird die Höhe der Inkassovergütung nach der RVG (Rechtsanwaltsvergütungsverordnung) konkret dargelegt?
  • Wird Ihnen eine angemessene Frist zur Reaktion/Zahlung eingeräumt?
  • Werden die datenschutzrechtlichen Informationen nach der DSGVO dargelegt?

Wenn Sie die Forderung nicht kennen oder die Forderungshöhe nicht nachvollziehen können, teilen Sie dies möglichst rasch dem Inkassounternehmen mit und lehnen Sie eine Zahlung bis zur Aufklärung zunächst ab. Kann das Inkassounternehmen auch danach keine für Sie schlüssige Begründung für die Forderung darlegen, so teilen Sie dies ebenfalls mit. Nutzen Sie aus Beweisgründen immer den schriftlichen Weg. Eine Antwort per E-Mail ist zwar einfach, hat aber keine ausreichende rechtliche Wirkung. Erhalten Sie bei einer nicht nachvollziehbaren Forderung anschließend einen Mahnbescheid vom Gericht, legen Sie unmittelbar innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein, um keine Frist zu versäumen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie reagieren sollen, können Sie auch eine Verbraucherschutzorganisation oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

Fazit:

Die meisten registrierten Inkassounternehmen arbeiten seriös. Welches das für Ihren Fall / Ihre Fälle am besten geeignete Unternehmen ist, können Sie am besten herausfinden, wenn Sie direkt Kontakt aufnehmen und sich zu Ihrem konkreten Bedarf beraten lassen. Fragen Sie nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach der Grundlage der Inkassokosten, die Ihr Schuldner bezahlen soll. Wie ist die Erreichbarkeit und der Service? Wie professionell sieht das Angebot und die Website aus? Am Ende ist Inkasso eine Vertrauenssache!

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

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