Wie erkenne ich, ob mein Kunde zahlungsfähig ist?

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Die Frage nach der Zahlungsfähigkeit von Kunden wird oft unterschätzt. Viele Unternehmer und Dienstleister können sich nicht vorstellen, dass Kunden Waren bestellen oder Verträge abschließen, wohl wissend, dass das Geld für die Bezahlung gar nicht oder nur zum Teil vorhanden ist.

Ein Blick auf die Statistik hilft das Ausmaß der Verschuldung in Deutschland zu begreifen: Rund 11 % der deutschen Erwachsenen sind überschuldet. Als überschuldet gilt, wer seine fälligen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Oder kurz gesagt: Die zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben übersteigen dauerhaft die Einnahmen. Von der Statistik betroffen sind Verbraucher genauso wie private Unternehmer.

Es ist sicher verständlich, wenn auch überschuldete Personen Anteil am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben haben möchten. Das Risiko von Zahlungsausfällen, welches von diesen Personen ausgeht, muss aber jedem Unternehmen klar sein. Große Onlinehändler, Banken und Wohnungsunternehmen sichern sich daher professionell mit vorgeschalteten Bonitätsprüfungsprozessen ab. Kleine Unternehmen, Freiberufler oder private Vermieter dagegen verlassen sich oft auf ihr Bauchgefühl. Doch das kann ins Auge gehen. Wie es einer Person finanziell tatsächlich geht, kann man schlecht von seinem Auftreten (seinem Auto) oder anderen äußeren Gegebenheiten ableiten.

Die Frage nach der Zahlungsfähigkeit spielt auch dann eine Rolle, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Nach einem erfolglosen Mahnverfahren stellt sich nämlich die Frage, ob die weitere Durchsetzung, die i.d.R. mit weiteren Kosten verbunden ist, überhaupt in einem vertretbaren Verhältnis zur Realisierungswahrscheinlichkeit steht.

Stellen Sie sich eine Forderung in Höhe von 150 EUR vor. Ihre letzte Mahnung blieb erfolglos und Sie überlegen, ob Sie einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen sollen. Die Gerichtskosten betragen 32 EUR. Wenn Sie danach einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, kommen noch einmal rund 50 EUR hinzu. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt würde noch weitere Kosten verursachen.

Welche Bedeutung hätte für Sie die Information, dass Ihr Schuldner vor wenigen Wochen die Vermögensauskunft (ehemals Eidesstattliche Versicherung, davor Offenbarungseid) abgegeben hat und damit im Schuldnerregister steht?

Wahrscheinlich würden Sie sich gut überlegen, die Kosten für die gerichtliche Verfolgung auf sich zu nehmen.

Was bedeutet eigentlich Verzug? Wenn zur Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs kostenpflichtige Maßnahmen erforderlich sind, können diese als Schadenersatzanspruch bei meinem säumigen Kunden geltend gemacht werden. Das ist aber nur möglich, wenn Sie den Schuldner vorher sorgfältig in Verzug gesetzt habe. Dieses Video verdeutlicht die verschiedenen Möglichkeiten, Verzug herbeizuführen und gibt praxisnahe Formulierungstipps für Ihr Rechnungswesen und Ihr Mahnwesen.

 

 

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Was können Sie also tun?

Über Mahnalarm können Sie eine Bonitätsprüfung als Einzelauskunft erwerben. Das ist deutlich günstiger, als eine Mitgliedschaft bei einer Auskunftei abzuschließen. Dies rechnet sich i.d.R. nur dann, wenn Sie regelmäßig Ihre Neukunden auf Zahlungsfähigkeit prüfen möchten. Über die Kosten einer Einzelauskunft oder auch einer Mitgliedschaft können Sie sich hier informieren.

Mahnalarm stellt Auskünfte von CRIF zur Verfügung. CRIF ist eine der größten deutschen Wirtschaftsauskunfteien. In den Auskünften finden Sie nicht nur Eintragungen aus den Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen, sondern auch weitere Inkassoverfahren, die von zahlreichen Inkassounternehmen in die Datenbank von CRIF eingemeldet werden.

Weitere Maßnahmen

https://youtu.be/_m39jcTgpxI

Außerdem besteht die Chance, Ihren Kunden in einen Zahlungsverzug zu setzen. Was bedeutet eigentlich Verzug? Wenn zur Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs kostenpflichtige Maßnahmen erforderlich sind, können diese als Schadenersatzanspruch bei meinem säumigen Kunden geltend gemacht werden. Das ist aber nur möglich, wenn Sie den Schuldner vorher sorgfältig in Verzug gesetzt habe. Dieses Video verdeutlicht die verschiedenen Möglichkeiten, Verzug herbeizuführen und gibt praxisnahe Formulierungstipps für Ihr Rechnungswesen und Ihr Mahnwesen.

Eine weitere Möglichkeit, den Schuldner doch noch zu einer Zahlung zu bewegen, ist, ihn mit dem s.g. „Zahlungsbeschleuniger“ von Mahnalarm auf die möglichen Folgen seines Nichtzahlens hinzuweisen.

Das geht ganz einfach. Sie generieren mit dem Mahngenerator von Mahnalarm Schritt für Schritt Ihre „letzte Mahnung“ und wählen zusätzlich den „Zahlungsbeschleuniger“ aus. Wie der Zahlungsbeschleuniger genau wirkt, erfahren Sie hier.

Mahnalarm bietet Ihnen darüber hinaus die Nutzung eines professionellen Inkassoverfahrens mit CRIF Bürgel Forderungsmanagement an. Die Inkassokosten muss Ihr säumiger Kunden als Verzugsschaden bezahlen. Im Zuge des vorgerichtlichen Inkassoverfahrens werden Sie automatisch und ohne Zusatzkosten über evtl. vorliegende Negativmerkmale informiert. Die Erfolgsquote des vorgerichtlichen Inkassoprozesses ist hoch. Falls die Zahlung dennoch nicht kommt, können Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner an der Seite auch beraten, ob die gerichtliche Durchsetzung sinnvoll und wirtschaftlich ist. Alle Informationen zum Inkassoverfahren finden Sie hier.

 

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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