Eine Zahlungserinnerung ist eine freundliche Zahlungsaufforderung. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Mahnung. Häufig wird eine erste Mahnung Zahlungserinnerung benannt, um freundlicher zu wirken. Dies ist auch sinnvoll. Allerdings gibt es auch Empfänger, die bei einer Zahlungserinnerung mit der Zahlung noch abwarten.
Daher unser Tipp: Wählen Sie die Überschrift „Zahlungserinnerung / 1. Mahnung“
Eine Zahlungserinnerung sollte nach Ablauf des gewährten Zahlungsziels versendet werden. Sie soll den säumigen Kunden an die Fälligkeit der Zahlung erinnern.
Neben der Erinnerungsfunktion hat eine Zahlungserinnerung auch noch die wichtige Aufgabe, den Empfänger in Verzug zu setzen. (Sofern dies nicht durch besondere Formulierungen im Vertrag oder auf der Rechnung schon erreicht wurde). Dafür muss sie die eindeutige Forderung enthalten, dass der Schuldner seiner Zahlung nachkommt und ein genaues Datum als letzte Zahlungsfrist enthalten.
Alle folgenden Mahnungen sollten nicht mehr „Zahlungserinnerung“ heißen, sondern „2. Mahnung“ oder „letzte Mahnung“.