Inkassokosten entstehen, wenn der Gläubiger zur Durchsetzung seiner geldlichen Forderung ein registriertes Inkasso-Unternehmen mit dem Einzug der Forderung (offene Rechnung/en) beauftragt.
Dies ist dann erlaubt, wenn sich der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug befindet. Die Inkassokosten werden vom Inkassounternehmen dem Schuldner direkt in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Schadenersatzforderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner, welche durch die gerechtfertigte Inanspruchnahme des Inkassounternehmens entsteht. Inkassounternehmen dürfen für Ihre Tätigkeit keine höheren Gebühren (Inkassokosten) beanspruchen als Rechtsanwälte. Die zulässigen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Mahnen und Mahnungen schreiben mit Mahnalarm löst übrigens keine Inkassokosten aus, denn es handelt sich dabei um eine kaufmännische Mahnung, die Sie als Gläubiger selber erzeugen. Mahnalarm unterstützt Sie lediglich bei der Erstellung Ihrer Mahnung mit unserem Mahntool oder effektiven Mahnung-Vorlagen.