Häufige Fragen zur Vorgehensweise bei Inkasso und Schulden

Inkasso

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Inkasso Schreiben?

Ein Inkassounternehmen wird von einem Gläubiger mit der Beitreibung einer offenen Forderung beauftragt. Das Inkassounternehmen versendet anschließend ein Inkasso Schreiben bzw. die erste Mahnung an den Schuldner, um über die offene Forderung und die Beauftragung zu informieren. Gleichzeitig wird Ihnen die offene Forderung aufgezeigt. Bleiben Inkasso Schreiben unbeantwortet, kann dies zur Folge haben, dass das gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Was passiert nach einer Inkasso Mahnung?

Im Normalfall versendet ein Inkassounternehmen 1 bis 3 Erinnerungen zur Erbringung der geschuldeten Leistung. Kommt es zu keiner Leistung oder anderen Vereinbarung, wird die Forderungssicherung im gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet. Wird auch daraufhin keine Leistung erbracht oder eine andere Vereinbarung getroffen, hat der Gläubiger das Recht, das Inkassounternehmen mit der zwangsweisen Durchsetzung der offenen Forderung zu beauftragen. Dabei werden zum Beispiel Zwangsvollstreckungen oder Lohn-/Gehalts- und Kontopfändungen ausgebracht.

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist dann unwirksam, wenn sie bereits an den Schuldner versendet wurde, ohne dass die vereinbarte Leistung bereits fällig war. Diese Mahnung kann auch zu keinem späteren Zeitpunkt wirksam werden.

Was muss in einem Inkasso Brief stehen?

Aus einem Inkasso-Brief muss im ersten Schritt erkennbar sein, um welche konkrete Forderung es sich handelt. Dabei sollte der Auftraggeber mit Anschrift, ein Vertrags– oder Rechnungsdatum, eine Vertrags– oder Rechnungsnummer, ggf. eine Kundennummer und das Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Dem Schuldner wird zudem das Aktenzeichen und der Sachbearbeiter beim Inkassounternehmen und dessen Erreichbarkeit mitgeteilt. Der zu zahlende Gesamtbetrag sowie die einzelnen entstandenen Kosten werden neben einer Zahlungsfrist ausgewiesen. Werden Zinsen geltend gemacht, muss aus dem Schreiben die Berechnung, der Zinssatz, der Zeitraum und die zu verzinsende Forderung hervorgehen. Die entstandenen Inkassokosten müssen nach Art, Höhe und Entstehungsgrund angegeben werden. Dem Schuldner wird zudem das weitere Vorgehen erläutert. Wurde die Anschrift des Empfängers des Inkasso Briefes nicht vom Gläubiger übergeben, sondern anderweitig ermittelt, muss ein Hinweis auf mögliche Fehler erfolgen.
Dem ersten Inkasso-Brief muss zudem eine Datenschutzbelehrung beiliegen. Enthalten sein muss ebenfalls die Bezeichnung, Anschrift und Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Was sind meine Rechte bei Inkasso?

Halten Sie eine Forderung für unbegründet, haben Sie das Recht, Einspruch gegen diese Forderung einzulegen. Ist eine Forderung ihrer Ansicht nach bereits verjährt, sind Sie im Recht, die Einrede der Verjährung gegen die Forderung zu erheben. Können Sie sich die Höhe der Forderung nicht erklären, dürfen Sie beim Inkassounternehmen eine detaillierte Aufschlüsselung, die sogenannte Forderungsaufstellung, verlangen.

Was passiert wenn man Inkasso ignoriert?

Kann das Inkassounternehmen keine Übereinkunft zur Abwicklung der offenen Forderung mit einem Schuldner treffen, wird häufig das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dies führt nicht nur zu einer Erhöhung der Kosten, sondern macht auch die Forderung für die nächsten 30 Jahre durchsetzbar. Misslungene Zwangsvollstreckungen führen zu einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis. Daraus folgt, dass Ihnen Abonnements, Verträge oder Kredite verwehrt werden können. Häufen sich Schulden an, führt dies oft zu einer Überschuldung und einem Insolvenzverfahren.

 

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Was kommt nach einem Inkassoverfahren?

Bei einem Inkassoverfahren wird zunächst angestrebt, eine außergerichtliche Einigung vorzunehmen. Führt dies zu keinem Erfolg, beginnt anschließend das gerichtliche Mahnverfahren. Dabei erwirkt das Inkassounternehmen stellvertretend für den Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid dient der Forderungssicherung und hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Aus diesem Vollstreckungsbescheid heraus ist anschließend die Beauftragung eine Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur zwangsweisen Einziehung der Forderung möglich.

Was ist der häufigste Überschuldung Auslöser?

Neben Scheidungen / Trennungen ist oftmals eine gescheiterte Selbstständigkeit Auslöser für eine Überschuldung. Aber auch der Verlust eines Arbeitsplatzes, Krankheiten oder Tod können zu einem Schuldenberg führen, welcher sich nicht so leicht bezwingen lässt. Aber auch man selbst kann der Auslöser für eine Überschuldung sein, wenn diese aus einem übermäßigen Konsumverhalten (Sucht), Straffälligkeiten oder aus hohen Anschaffungskosten für bspw. Neuwagen oder Häuser resultieren.

Was führt zu die Menschen meist zu Schulden?

Häufige Gründe für Schulden sind:

  • gescheiterte Selbstständigkeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Scheidungen
  • Krankheiten oder Tod
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • übermäßigem Konsumverhalten (Sucht)
  • Straffälligkeiten
  • hohe Anschaffungskosten (Kauf von Neuwagen, Wohnungen)
  • v.m.

Wann ist etwas verjährt?

Je nach offener Forderung gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Eine 3-jährige Verjährungsfrist gilt für Ansprüche des allgemeinen Lebens (§195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt üblicherweise am Ende des Jahres (31.12), in dem der Anspruch (die offene Forderung) entstanden ist und der Forderungsinhaber (Gläubiger) Kenntnis darüber hatte. Wurde die Forderung bereits gerichtlich durchgesetzt, kann die Forderung taggenau 30 Jahre geltend gemacht werden. Je nach Anspruch können die Verjährungsfristen abweichen. Zu beachten ist, dass es in dem Zeitraum der Verjährungsfrist zu Hemmungen oder Neubeginn, zum Beispiel durch Zahlungen, kommen kann. Daher ist eine genaue Prüfung, ob eine Forderung verjährt ist, sehr wichtig.

Wann gilt man als überschuldet?

Überschuldet ist man ab dem Moment, wo das vorhandene Vermögen nicht mehr ausreicht, um die entstandenen Schulden zu begleichen. Zu dem Vermögen zählen auch zu erwartende Geldeingänge.

Sind in 30 Jahren Schulden verjährt?

Generell gilt, dass titulierte Forderungen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren haben. Sind währenddessen verjährungshemmende oder verjährungs-neubeginnende Umstände eingetreten, zum Beispiel durch Zahlungen, verlängert sich die Verjährungsfrist um den Zeitraum der Hemmung bzw. beginnt neu. Ob eine Verjährung eingetreten ist, ist somit sorgfältig zu prüfen.

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