Rechtlich steht es Ihnen zu, Verzugszinsen zu beanspruchen, sobald sich Ihr säumiger Kunde in Verzug befindet. Gegenüber Privatpersonen beträgt der Zinssatz 5 %, gegenüber Unternehmen 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank halbjährlich neu veröffentlicht. Er liegt bereits seit ca. 5 Jahren im Minusbereich.
Ob Sie allerdings bereits ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Anspruch nehmen, oder erst ab der dritten Mahnung oder gar nicht, ist eine Frage der Philosophie. Bei guten Kundenbeziehungen sollte man zumindest die dritte Mahnung abwarten.
Häufig scheitert die Geltendmachung an technischen Beschränkungen der genutzten Mahnsoftware. Wenn Sie mit Mahnalarm Mahnungen schreiben und mahnen, können Sie auswählen, ob Sie Verzugszinsen ansetzen möchten oder nicht. Mahnalarm berechnet die Zinsen dann professionell. Zudem bieten Ihnen unsere Mahnung Vorlagen Orientierungshilfe, um eine rechtssichere und wirksame Mahnung zu verfassen.