Mahnbescheid-Auftrag

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Willkommen im Mahnbescheid-Auftrag von Mahnalarm.de

Hier können Sie alle relevanten Informationen, die wir für die Anlage und Bearbeitung Ihrer Forderungen benötigen, erfassen. Am Ende haben Sie auch die Möglichkeit, ein Foto oder eine PDF von Ihrer Rechnung/Mahnung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass nur unbestrittene Forderungen einem Mahnverfahren zugeführt werden dürfen.

1. Schuldnerdaten

Wer schuldet Ihnen?

Hier können Sie uns weitere Informationen zum Schuldner mitteilen, zum Beispiel: Kontodaten, wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist oder sonstiges.
Eine natürliche oder juristische Person, die für diese Forderung ebenfalls haftet.

Eine natürliche oder juristische Person, die für diese Forderung ebenfalls haftet.

1.1. Mitschuldnerdaten

Hier können Sie uns weitere Informationen zum Schuldner mitteilen, zum Beispiel: Kontodaten, wenn die Adresse nicht mehr aktuell ist oder sonstiges.

2. Forderungsdaten

Haben Sie keine Rechnung versendet? Dann bitte „Vertrag“ wählen. Andernfalls wählen Sie bitte „Rechnung“.

Hat der Schuldner Ihre Leistung bemängelt, Einwendungen gegen Ihre Abrechnung oder gegen das Bestehen eines Vertrages mit Ihnen? Die reine Nichtzahlung oder das Schweigen des Schuldners stellt kein Bestreiten dar.

Bitte geben Sie zeilenweise die Rechnungen (Datum, Rechnungsnummer, Betrag) ein.
Brutto: inkl. MwSt.
Bitte summieren Sie die Rechnungsbeträge. Brutto: inkl. MwSt.
Gebühren, welche Ihre Bank für Rücklastschriften berechnet.
Bitte beachten Sie: Mahnspesen gegenüber Verbrauchern müssen angemessen sein. Üblich sind Beträge zwischen 5,00 EUR und 15,00 EUR. Allerdings werden nach gängiger Rechtssprechung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zu max. 10 EUR als angemessen erachtet. Höhere Beträge müssen ggf. einzeln belegt werden.

Forderungszeitraum

Bitte beachten Sie: Mahnspesen gegenüber Verbrauchern müssen angemessen sein. Üblich sind Beträge zwischen 5,00 EUR und 15,00 EUR. Allerdings werden nach gängiger Rechtssprechung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zu max. 10 EUR als angemessen erachtet. Höhere Beträge müssen ggf. einzeln belegt werden.
Gebühren, welche Ihre Bank für Rücklastschriften berechnet.
Wann tritt Verzug ein? Auszug nach § 286 BGB: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Vertragsgrundlage

Bitte geben Sie an, auf welcher Grundlage der Vertrag zustande gekommen ist. Wir sind nach §11a Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet, dem Schuldner den Vertragsgrund und das Vertragsdatum mitzuteilen.

Datum oder Zeitraum

Zahlungen

Sollten Sie Zahlungen auf diese Forderung erhalten haben, bitte diese einzeln angeben und nicht mit der Forderung verrechnen.
Bitte geben Sie zeilenweise die Zahlungen (Datum, Betrag) ein.

3. Dokumente

Hier können Sie Ihre Rechnung/en und Mahnung/en zum Auftrag hochladen. Wir empfehlen die Rechnung/en und die letzte Mahnung zu übergeben.

Erlaubte Dateiendungen: jpg, jpeg, png, gif, pdf Maximale Dateigröße je Datei: 5 MB

4. Ihre Daten (Auftraggeber)

Für die Auszahlung von eingezogenen Geldern.

Zum Vorsteuerabzug sind Unternehmer berechtigt, die nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen und ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigen. Sie machen die entrichtete Vorsteuer in der Form geltend, dass sie diese von der vereinnahmten Umsatzsteuer direkt abziehen.

Gläubigerdaten

Für die Auszahlung von eingezogenen Geldern.

Ansprechpartner

Private Vermieter dürfen an dieser Stelle zustimmen und werden im Auftrag als Unternehmer behandelt.