Willkommen im Mahnbescheid-Auftrag von Mahnalarm.de
Hier können Sie alle relevanten Informationen, die wir für die Anlage und Bearbeitung Ihrer Forderungen benötigen, erfassen. Am Ende haben Sie auch die Möglichkeit, ein Foto oder eine PDF von Ihrer Rechnung/Mahnung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass nur unbestrittene Forderungen einem Mahnverfahren zugeführt werden dürfen.
Wer schuldet Ihnen?
Eine natürliche oder juristische Person, die für diese Forderung ebenfalls haftet.
Hat der Schuldner Ihre Leistung bemängelt, Einwendungen gegen Ihre Abrechnung oder gegen das Bestehen eines Vertrages mit Ihnen? Die reine Nichtzahlung oder das Schweigen des Schuldners stellt kein Bestreiten dar.
Hier können Sie Ihre Rechnung/en und Mahnung/en zum Auftrag hochladen. Wir empfehlen die Rechnung/en und die letzte Mahnung zu übergeben.
Erlaubte Dateiendungen: jpg, jpeg, png, gif, pdf Maximale Dateigröße je Datei: 5 MB
Zum Vorsteuerabzug sind Unternehmer berechtigt, die nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen und ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigen. Sie machen die entrichtete Vorsteuer in der Form geltend, dass sie diese von der vereinnahmten Umsatzsteuer direkt abziehen.
Private Vermieter dürfen an dieser Stelle zustimmen und werden im Auftrag als Unternehmer behandelt.