Wie leitet man ein Mahnverfahren ein?

Mahnbescheid, Mahnwesen

Wenn Sie eine Leistung erfolgreich erbracht haben, doch die entsprechenden Zahlungen bleiben aus, dann haben Sie die Möglichkeit, ein vorgerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Wie das geht und was die Begriffe jeweils bedeuten, das erklären wir Ihnen in unserem umfassenden Ratgeber.

Ein Mahnverfahren einleiten – die Begrifflichkeiten erklärt

Wir möchten an dieser Stelle zunächst die wichtigsten Begriffe erklären. Denn der Begriff „Mahnverfahren“ wird unterschiedlich verwendet. Man unterscheidet das vorgerichtliche (oder außergerichtliche) Mahnverfahren vom gerichtlichen Mahnverfahren.

Das vorgerichtliche Mahnverfahren

Das vorgerichtliche Mahnverfahren bezeichnet in der Regel alle Maßnahmen im kaufmännischen Mahnwesen, welche geeignet sind, ohne gerichtliche Hilfe, einen säumigen Kunden zur Zahlung zu bewegen. Dazu zählen schriftliche oder telefonische Mahnungen.

Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren säumigen Kunden vorerst ein bis drei (wir empfehlen hierbei drei) Mahnungen zu verfassen und an Ihren Kunden zu übermitteln. Sollte dieser auf keines Ihrer Mahnschreiben reagieren, sollten Sie in Erwägung ziehen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren wird mit der Beantragung auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Der Antrag kann entweder in Papierform mit vorgesehenen Formularen gestellt werden, oder online. Hierfür bieten die Gerichtsbehörden eine eigene Internetpräsenz an.

Für die Beantragung eines Mahnbescheids sind zwei Dinge von Bedeutung:

  1. Der säumige Kunde muss sich mit der Zahlung in Verzug befinden. Nur dann können die Gerichtskosten, welche mit der Durchführung verbunden sind, als Schadenersatzforderung an den Schuldner weitergegeben werden.
  2. Die Adresse des Schuldners sollte bekannt sein. Voraussetzung, dass ein Mahnbescheid seine Wirkung entfalten kann, ist, dass dieser beim Schuldner zugestellt werden kann. Das Gericht ist nicht für die Adressrecherche zuständig.

Mein Kunde lässt jede Zahlungsfrist verstreichen, was tun?

Nachdem wir Ihnen vorab die Begrifflichkeiten des gerichtlichen und vorgerichtlichen Mahnverfahren erläutert haben, möchten wir Ihnen nun erklären, wann Sie ein Mahnverfahren einleiten sollten und wie Sie dabei am besten verfahren.

Besonders wenn Sie ein Unternehmen führen, wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Fristen eingehalten und Forderungen getilgt werden. Dabei kann es passieren, dass ein Kunde eine Zahlungsfrist verstreichen lässt. Das ist nicht sofort ein Grund zur Sorge, denn solch ein Versäumnis kann aus diversen Gründen geschehen. Schreiben Sie deshalb Ihren Kunden vorerst eine erste Zahlungserinnerung bzw. ein erstes Mahnschreiben, indem Sie in einem höflich und freundlichen Ton auffordern, die ausstehende Geldsumme zu tilgen. Nach einer zweiwöchigen Frist sollten Sie ein zweites und bei Bedarf ein drittes Mahnschreiben ausstellen. Hierbei dürfen Sie durchaus mit jedem Schreiben klarer und bestimmter werden. Achten Sie darauf, in Ihrem letzten Mahnschreiben auf folgende Konsequenzen für den Schuldner aufmerksam zu machen. Alle weiteren und wichtigen Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber.

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Das Mahnwesen kann schnell kompliziert und undurchsichtig scheinen. Gleichzeitig kann das Aufsetzen von Mahnungen viel Zeit und Mühe kosten. Neben dem alltäglichen Arbeitsablauf können daher Mahnungen und gestellte Mahnfristen in Vergessenheit geraten. Damit dies nicht passiert, bieten wir Ihnen den Service unseres MahnGenerators. Mit wenigen Klicks können Sie so rechtssichere und seriöse Mahnschreiben erstellen. Dabei haben Sie die Auswahl aus verschiedenen Vorlagen. Zusätzlich können wir für Sie sowohl den Druck, als auch die Frankierung und den Versand übernehmen und bringen Ihre Mahnung so schnellstmöglich auf den Postweg. Kommen Sie in den Genuss unseres MahnGenerators und sparen Sie wichtige Zeit, während Sie trotzdem wirkungsvolle Mahnschreiben erhalten.

Der Kunde reagiert auf keine Mahnung, was jetzt?

Blieben alle Ihre Mahnungen fruchtlos, haben Sie die Möglichkeit, zu einem gerichtlichen Mahnverfahren überzugehen. Dafür müssen Sie vorerst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Diesen können Sie, wie bereits beschrieben, entweder als online Mahnantrag oder postalischen Mahnantrag bei Ihrem zuständigen Mahngericht einreichen. Bedenken Sie hierbei, dass die Beantragung eines Mahnbescheids Geld kostet und Sie diese vorab tragen müssen. Wie viel Sie ein Mahnantrag kostet, erfahren Sie hier.

Die Mahngerichte prüft daraufhin die Berechtigung Ihrer Forderungen. Im Anschluss wird dem Schuldner der Mahnbescheid per Post zugestellt. Dieser hat daraufhin zwei Wochen, um mit einer Zahlung des offenen Betrages oder einem Widerspruch zu reagieren.

Reagiert der Schuldner gar nicht auf den Mahnbescheid, so wird diesem nach dem Verstreichen der Frist ein Vollstreckungstitel zugestellt. Sie haben die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher und somit eine Zwangsvollstreckung zu beauftragen.

Sollte der Schuldner einen Widerspruch einlegen, so wird aus dem gerichtlichen Mahnverfahren ein Zivilprozess. Hierbei sollten Sie bedenken, dass dieses jedoch mit Gerichtsgebühren und Anwaltskosten einhergeht. Die Rechtssprechung entscheidet dabei, wer diese Kosten zu tragen hat, der Antragsteller oder jedoch der Antragsgegner.

Unser Gerichtskostenrechner

Sie möchten vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Wir haben für Sie einen praktischen Gerichtskostenrechner, der Ihnen anhand Ihres Streitwerts ermittelt, welche Kosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid, sowie für das Klageverfahren anfallen können. So erhalten Sie schnell einen sicheren Überblick.

Mahnalarm: Ihr Partner für alle Fälle

Sie wollen mehr Informationen dazu, wie Sie ein Mahnverfahren einleiten können? Dann melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Und auch bei anderen Problemen und Fragen, wie der Antragstellung eines Mahnbescheids oder dem Schreiben einer Mahnung bzw. Zahlungserinnerungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen in Kürze.

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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