Der Rechnung oder Mahnung wird widersprochen. Was sollte ich tun?

Mahnung, Mahnwesen

Eine Reklamation, einen Widerspruch auf die Rechnungen oder auf die Mahnung sollten Sie ernst nehmen. Denn wenn Ihr Kunde Ihrem Mahnschreiben widerspricht, könnte das im schlimmsten Fall vor dem Gericht enden. Oft sind jedoch nur kleine Nacharbeiten oder das Ausräumen eines Missverständnisses oder Fehlers erforderlich und der Rechnungsbetrag wird anstandslos beglichen. Wie Sie also am besten mit einem Widerspruch umgehen, erfahren Sie bei Mahnalarm.

Wann sende ich eine Mahnung?

Wenn Sie eine Leistung erbracht haben, Ihre Kunden für diese jedoch nicht zahlen, bleibt eine offene Rechnung bestehen, die für Ihr Unternehmen Folgen haben kann. Sollte auch nach dem Verstreichen der vereinbarten Frist kein Geld auf Ihrem Konto erscheinen, haben Sie die Möglichkeit eine Mahnung zu schreiben. Dieses Schreiben ist im Kern eine Zahlungserinnerung für Ihren Kunden mit der bestimmten Aufforderung, die offene Rechnung zu begleichen.

Dabei können Sie wahlweise ein bis drei Mahnschreiben an den Schuldner senden, bevor Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid und später, im härtesten Fall, den Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken können.

Doch was geschieht, wenn Ihr Kunde einen Widerspruch gegen Ihre Mahnung einlegt?

Der Mahnung wurde widersprochen, was tun?

Wenn Sie einen Widerspruch erhalten, sollten Sie vorerst versuchen, Ihren Kunden zu erreichen. Während Sie selbstverständlich eine E-Mail senden oder Briefe per Post schicken könnten, eignet sich in diesem Fall jedoch ein Telefonat am besten. Denn wenn Sie Ihren Kunden persönlich erreichen, können Sie Missverständnisse auf direktem Weg beseitigen. Wenn Sie Ihren Kunden auf direktem Weg erreichen, können Sie viel schneller und zielgerichteter den Grund erfragen, der zu einem Widerspruch Ihrer Mahnung geführt hat.

Sie können außerdem versuchen, für den unbestrittenen Betrag Ihrer Rechnung, eine sofortige Zahlung zu vereinbaren. Stellen Sie in Aussicht, dass es für die Differenz sicher auch noch eine akzeptable Lösung gibt, oder vereinbaren Sie ggf. konkrete Nacharbeiten. 

Wenn Sie einen Widerspruch erhalten, müssen Sie selbst entscheiden, ob die Reklamationen und Forderungen gerechtfertigt sind und ob Sie Ihrem Kunden ein Zugeständnis machen möchten. Dabei sollten Sie bedenken, dass eine solche Differenz durch einen Nachlass aus der Welt geschaffen werden kann. Wie hoch oder niedrig dieser Nachlass ausfällt, oder ob dies überhaupt eine Option für Sie ist, liegt in Ihrem persönlichen Ermessen.

Jedoch sollten Sie bedenken, dass Sie, wenn Sie auf Ihre Kunden zukommen, weitere Schritte wie der Mahnbescheid aus der Welt geschafft werden können. Obendrein begleicht der Kunde die offene Rechnung und Sie erhalten die Ihnen zustehende Zahlung.

Sie und Ihr Kunde kommen zu keiner Einigung, was nun?

Wenn Sie Ihre Forderung als berechtigt ansehen, sollten Sie prüfen, ob diese auch vor Gericht bestehen würde. Sie müssen beweisen können, dass Ihre Forderung berechtigt ist, dass Ihr Kunde im Zahlungsverzug ist und das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, dass Sie Mahnungen verfasst haben und mehr. Fragen Sie sich deshalb: Haben Sie Ihre Abnahme dokumentiert, wenn Sie ein Handwerksbetrieb sind? Gibt es Zeugen? Haben Sie schriftlich die Vorgänge protokolliert? Haben Sie Abweichungen vor der ursprünglichen Bestellung per E-Mail bestätigt? Gibt es einen Beschwerde-Brief des Kunden? All das kann vor Gericht eine große Rolle spielen und Sie sollten prüfen, ob Sie wirklich genug Beweise haben.

Die Erfahrung zeigt, dass es in vielen Fällen zu einem Vergleichsvorschlag des Gerichts kommt. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung werden auch die Verfahrenskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) aufgeteilt. Seien Sie sich also bewusst, dass auch Sie Kosten bezahlen müssen!

Führen Sie sich dieses Szenario vor Augen und prüfen Sie, ob ein ausgleichender Kompromiss, den Sie mit Ihrem Kunden treffen, nicht zielführender und am Ende sogar billiger ist; von dem Zeit- und Nervenfaktor einmal ganz abgesehen. Besonders für kleine Unternehmen zählt das Nutzen-Kosten-Denken!

Rechtssicher Mahnen mit Mahnalarm!

Wenn Sie sich mit Ihrer Forderung ganz sicher sind, dann brauchen Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung natürlich nicht zu scheuen. Achten Sie beim Mahnung schreiben auf alle Schritte und Formalitäten. Mit dem Mahnalarm MahnGenerator erstellen Sie schnell und einfach rechtssichere Mahnschreiben, auf die Sie sich verlassen können. Mit unserer Auswahl an verschiedenen Vorlagen und Formulierungen, finden Sie die Mahnung, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Mahnen Sie deshalb sicher und professionell mit Mahnalarm!

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Das Video gibt Denkanstöße, aber keine Rechtsberatung! Die Lösungsansätze wurden von berufserfahrenen Experten aus dem Forderungsmanagement zusammengestellt und helfen, den Einzelfall richtig einzuordnen. Darüber hinaus wird vermittelt, in welchen Fällen Konsequenz, bzw. Kompromissbereitschaft an den Tag gelegt werden sollte.

Mahnalarm unterstützt Sie und Ihr Unternehmen!

In manchen Lebenssituationen benötigen auch Sie Tipps und Ratgeber, die Ihnen in einfachen und schnellen Schritten helfen. Deshalb sind wir von Mahnalarm für Sie da! Sie haben weitere Fragen zum Thema Widerspruch, brauchen weitere Informationen zu den Konsequenzen oder haben ein weiteres Anliegen zu Mahnungen und Mahnverfahren? Dann melden Sie sich bei uns!

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Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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