Wie viel kostet ein Mahnantrag?

Mahnbescheid, Mahnwesen

Blieb Ihre Mahnung oder Ihre Mahnungen erfolglos, haben Sie die Möglichkeit ein Mahnantrag zu stellen. Dieser ist eine schnelle und vergleichsweise kostengünstige Alternative, um Ihre Geldforderungen zu erhalten. Hierbei wird dem Schuldner per Mahngericht ein Mahnbescheid zugestellt, auf welches er durch eine Zahlung Ihrer Forderung oder durch einen Einspruch entgegenkommen kann. Welche Kosten dabei für Sie anfallen, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Zuerst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Um diesen wichtigen Schritt zu vereinfachen, haben die deutschen Gerichtsbehörden unter www.online-mahnantrag.de eine Internetpräsenz eingerichtet. Darüber ist die Beantragung auf Erlass eines Mahnbescheids möglich.

Forderungshöhen für Mahnbescheide

Der Antrag eines Mahnbescheides ist kostenpflichtig. Der Antragsteller (der Gläubiger) geht dabei in Vorleistung. Die Kosten für den Antrag richten sich nach der Höhe der Forderung, dem sogenannten Streitwert. Dabei ist zu beachten, dass sich der Streitwert nur aus der Höhe Ihrer Forderung zusammensetzt und Nebenforderungen wie Zinsen, Kosten etc. nicht einbezogen werden.

Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass sich die Kosten für einen Mahnbescheid auf eine Mindestgebühr von 36 € belaufen.

Hier ein Ausschnitt aus der Gebührentabelle (Stand: Mai 2022):

Streitwert     Gerichtskosten
0,01 € bis 1.000,00 € 36,00 €
1.000,01 € bis 1.500,00 € 39,00 €
1.500,01 € bis 2.000,00 € 49,00 €
2.000,01 € bis 3.000,00 € 59,50 €
3.000,01 € bis 4.000,00 € 70,00 €
4.000,01 € bis 5.000,00 € 80,50 €
5.000,01 € bis 6.000,00 € 91,00 €

Unser Kostenrechner

Sie wollen genaustens wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Dann nutzen Sie unseren Gerichtskostenrechner. Auf Basis Ihres Streitwerts berechnen wir Ihnen automatisch, welche Kosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid anfallen, sowie welche Kosten für das Klageverfahren ausstehen werden. Letztere werden jedoch nur relevant, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht und eine Klage erhoben werden muss.

Was geschieht, nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat?

Hat der Schuldner einen entsprechenden Mahnbescheid erhalten, hat dieser zwei Wochen Zeit auf diesen zu reagieren, indem die Forderung beglichen wird oder der Schuldner Widerspruch einlegt.

Ist letzteres der Fall, erhält der Gläubiger eine Nachricht mit der entsprechenden Information und einer Rechnung, welche über die anfallenden Gerichtskosten aufklärt. Denn als Gläubiger müssen Sie bei einem Verfahren in Vorleistung gehen. Hierbei ist jedoch wichtig anzumerken, dass in dem Zivilprozess entschieden wird, welche Partei Recht bekommt.

Sollte der Schuldner gar nicht auf den Mahnbescheid reagieren, kann als Konsequenz ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Dieser wird nach zwei Wochen rechtskräftig, wenn der Schuldner die Frist erneut versäumt und nicht reagiert. Ein Vollstreckungsbescheid kann so in einer Zwangsvollstreckung enden.

Wer muss die Kosten tragen?

Befindet sich der Schuldner in Verzug und legt keinen Widerspruch oder Einspruch ein, so sind die Gerichtskosten als Schadenersatzleistung vom Schuldner zu tragen. Ob dieser Anspruch tatsächlich geltend gemacht werden kann, ist davon abhängig, ob der Schuldner zahlungsfähig ist. Im schlechtesten Fall erwirkt der Gläubiger über das gerichtliche Mahnverfahren zwar einen Vollstreckungsbescheid, den s.g. Titel, die Forderung ist aber wegen der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners trotzdem nicht vollstreckbar.

Neben den Kosten für den Mahnantrag, bzw. den Mahnbescheid, können weitere Kosten auf den Gläubiger zukommen, z.B. für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bzw. eines Vollstreckungsgerichts, die Kosten des Verfahrens und den Gerichtsgebühren. Bedient sich ein Gläubiger für die Durchführung der Maßnahmen eines Rechtsdienstleisters (z.B. eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts) müssen auch diese Kosten ebenfalls berücksichtigt werden.

Rundum abgesichert mit Mahnalarm

Sie haben weitere Fragen zu bezüglich des Mahnantrags, des Mahnverfahrens oder des Mahnbescheides? Dann melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen beiseite. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, wir melden uns zeitig bei Ihnen

Autor

  • Mahnalarm Redaktion

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