Was ist eine Aufrechnung?
Stell die vor, du schuldest einem Freund 50,00 €. Dieser Freund schuldet dir aber auch 90,00 €. Anstatt die beiden Beträge separat zu begleichen, könnt ihr sie aufrechnen und nur den verbleibenden Restbetrag zahlen. Dein Freund zahlt dir also nur 40,00 € und du hast keine Schulden mehr bei ihm.
Man kann also sagen, dass die Aufrechnung ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien ist, die gegenseitig bestehende Forderungen aufrechnen. Die Regelungen zur Aufrechnung befinden sich in den §§ 387 ff. BGB.
Voraussetzungen für die Aufrechnung
Damit eine Aufrechnung korrekt und rechtlich binden durchgeführt wird, haben wir hier einige Regeln, an die Sie sich halten müssen.
- Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen
Beide Parteien müssen sich gegenseitig Geld oder eine gleichartige Sache schulden. - Fälligkeit der Forderungen
Die Forderungen müssen fällig sein und jetzt bezahlt werden können. Das heißt, es dürfen keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Sie müssen also frei von Einreden sein. - Erklärung der Aufrechnung
Eine Partei muss der anderen erklären, dass sie die Gegenforderung aufrechnen möchte. Es handelt sich dabei um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. - Wirkung / Ergebnis der Aufrechnung
Die Schulden werden in der Höhe, in der sie sich ausgleichen, als bezahlt angesehen. Die Forderung bzw. die Gegenforderung erlischt in der bereits aufgerechneten Höhe.