Häufige Fragen zur Zahlungserinnerung

Mahnung

Ist eine Zahlungserinnerung eine Rechnung?

Nein, eine Zahlungserinnerung ist keine Rechnung. Eine Rechnung ist ein Dokument im Geschäftsverkehr, welches eine erbrachte Leistung abrechnet. Eine Zahlungserinnerung wird dann versandt, wenn diese Rechnung nicht beglichen wurde. Sie soll als freundliche und höfliche Erinnerung dienen.
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Ist eine Zahlungserinnerung eine Mahnung?

Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung. Inhaltlich gesehen haben Mahnung und Zahlungserinnerung dieselbe rechtliche Funktion: An eine Rechnung oder nicht erbrachte Leistung erinnern. Viele betrachten allerdings die Zahlungserinnerung als eine unverbindliche Vorstufe des Mahnprozesses.

In welchen Abständen Zahlungserinnerung?

Wir von Mahnalarm empfehlen Ihnen ein Mahnintervall zwischen 8 und 14 Tagen. Vor dem Versenden der nächsten Mahnung raten wir Ihnen, eine Prüffrist (Karenz) von 2 bis 3 Tagen abzuwarten, um weitere Zahlungseingänge verarbeiten zu können. Nicht selten zahlt ein säumiger Kunde erst am letzten Tag der gesetzten Frist. Schreiben Sie jetzt Ihre Mahnung mit dem MahnGenerator von Mahnalarm und nutzen Sie unsere kostenlose Fristenüberwachung!

Was ist eine Zahlungsaufforderung?

Eine Zahlungsaufforderung (auch Zahlungserinnerung genannt) ist nichts anderes als eine Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB. Beides stellt eine Erinnerung an eine noch offene Forderung dar, beispielsweise an eine noch offene Rechnung.
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Autor

  • Mahnalarm Redaktion

    Das Redaktionsteam von Mahnalarm berät Sie in allen Fragen des Mahnwesens. Unsere Experten im Forderungsmanagement liefern Ihnen Fachwissen aus über 25 Jahren Praxis-Erfahrung und schaffen verlässliche und rechtssichere Fakten.

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