Das Mahnwesen ist in der Regel im Finanzbereich eines Unternehmens oder einer Organisation angesiedelt und gehört zum Prozess des Forderungsmanagements. Es beschäftigt sich mit dem Umgang von unbezahlten und überfälligen Rechnungen. Diese werden auch Außenstände oder offene Posten genannt.
Das Mahnwesen spielt in der Unternehmensführung eine wichtige Rolle, da es die Liquidität des Unternehmens absichert und die Eigenfinanzierung stärkt.
Die Aufgaben des Mahnwesens sind:
- Prüfung, welche überfälligen Rechnungen noch unbezahlt sind
- Generierung von Zahlungsaufforderungen: Zahlungserinnerung oder Mahnung
- Begründung des Verzuges, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden dürfen, welche sich aus der Bearbeitung von überfälligen Rechnungen ergeben.
- Überwachen der Mahnfristen
- Nach erfolglosem Mahnwesen die Einleitung von Folgeprozessen zur endgültigen Beitreibung der Forderungen (z.B. Mahnbescheid, Einleitung von Inkassoverfahren, Einschaltung eines Rechtsanwalts)
In professionell geführten kaufmännischen Betrieben dienen bestimmte Kennziffern der Messung von Außenständen. Die wichtigste Kennziffer ist die DSO (Days Sales Outstanding) und misst die Anzahl der Tage, die vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang vergehen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet 1 Mahnung?
Eine erste Mahnung stellt die erste Erinnerung an eine noch offene Forderung dar. Diese soll an die Erledigung einer geschuldeten, bereits fälligen zu erbringenden Leistung oder Zahlung erinnern. Daher wird sie oft auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Mit Mahnalarm Mahnungen in nur wenigen Minuten erstellen. Nutzen Sie unseren MahnGenerator!
Wie viele Mahnungen muss es geben?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wie viele kaufmännische Mahnungen ein Gläubiger seinem säumigen Kunden zustellen muss. Eine Mahnung ist dann entbehrlich, wenn bereits vor Fälligkeit der Zahlung der Verzugseintritt vertraglich geregelt wurde.
Wie lange muss Zahlungsfrist sein?
Es besteht eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Diese Frist gilt auch dann, wenn kein Zahlungsziel in der Rechnung angegeben wird. Die Zahlungsfrist darf auch kürzer sein, sollte sich aber in einem angemessenen Rahmen befinden. Wir von Mahnalarm.de empfehlen Ihnen eine Zahlungsfrist zwischen 10 und 14 Tagen.